Sportbootführerschein See - SBF See
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung
Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes. Dies gilt auch für Küstengewässer. Da in der Regel jede Segelyacht mit einem Motor ausgestattet ist, muss der SBF See als Voraussetzung für alle anderen, weiterführenden Scheine wie den SKS, erworben werden.
Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.
Die Segler-Vereinigung Pegnitz bildet zum SBF See aus. Der Theorieteil wird zusammen mit dem Stoff des nächsthöheren Scheines (SKS) in Pegnitz unterrichtet. Die praktische Ausbildung findet in Nürnberg-Gebersdorf auf dem Kanal statt. Sie benötigen ca. 3 praktische Fahrstunden.