Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Sportküstenschifferschein

Sportküstenschifferschein - SKS

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

Der Theorieunterricht für den SKS beginnt bei der Segler-Vereinigung Pegnitz e. V. in der Regel Anfang November. Der Theorieunterricht findet einmal in der Woche in Pegnitz abends statt. Wir haben den Anspruch, eine sehr ausführliche Ausbildung durchzuführen - dies unterscheidet uns deutlich von den "In-2-Wochen-zum-SKS"-Kursen, die auch immer wieder angeboten werden. Dafür dauert unser Kurs aber  auch entsprechend länger. Alleine die Kartenarbeit umfasst hier einschließlich Gezeitenkunde 8 - 10 Abende. Unser Bestreben als Verein ist es, unsere Kenntnisse weiterzugeben und den Auszubildenden den Stoff theoretisch und praktisch so zu vermitteln, dass sie später auch wissen, was sie tun. Es ist uns wichtig, mehr Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, als für die Prüfungen tatsächlich nötig sind.

Die Praxisausbildung findet auf gecharterten Jachten üblicherweise im Mittelmeer statt, bevorzugt in Kroatien. In der Regel fahren wir hier 2 Törns mit jeweils 1 Woche Dauer: Einen sogenannten "Meilentörn" im Frühjahr oder Frühsommer, bei dem sowohl der Urlaubscharakter nicht zu kurz kommt als auch vor allem die Grundlagen es Segelns und Fahrens unter Motor vermittelt werden. Wir legen hier auch weitere Strecken zurück (ca. 200 - 250 sm), um beim zweiten Törn im Herbst des gleichen Jahres die Prüfungsmanöver intensiv üben zu können, ohne den Druck im Hintergrund zu haben, noch Strecke machen zu müssen. Am Ende dieses Törns findet dann auch die praktische SKS-Prüfung statt.

SKS: Voraussetzungen

  • ab 16 Jahren
  • Besitz des SBF-See
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).

Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

  • Übungskarte: deutsche Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
  • Karte 1/INT1
  • Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
  • Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
  • nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden bei der Prüfung mit Antriebsmaschine und unter Segeln gefordert:

Pflichtaufgaben
  • Rettungsmanöver unter Segel
  • Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung

Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden

Manöver mit Antriebsmaschine

  • Anlegen mit Antriebsmaschine
  • Ablegen mit Antriebsmaschine

Manöver unter Segel

  • Wenden oder Halsen/Q-Wende
  • Beidrehen/Beiliegen

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Sonstige Aufgaben
  • Seemannschaft/Fertigkeiten
  • Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
  • Wetterkunde
  • Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Navigation
  • Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
  • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
  • Kontrolle und Bedienung

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.